Telefonische Gebote zur Kunstauktion Nr. 108 (20. April 2024)

Da es sich um eine öffentlich zugängliche Auktion handelt, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b-312d BGB] und die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB] keine Anwendung.


Ab einem Schätzpreis von 800 EUR pro Katalog-Nr. möglich. Bitte tragen Sie den Startpreis oder höher als Gebot ein. Falls kein Preis eingetragen ist, gilt automatisch - gemäß unserer Versteigerungsbedingungen - der Startpreis als Ihr (Mindest-) Gebot.

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Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindetpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten (Versteigerungsbedingungen Punkt 7).*

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