Gebote zur Kunstauktion Nr. 109 (19. Oktober 2024)
Da es sich um eine öffentlich zugängliche Auktion handelt, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b-312d BGB] und die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB] keine Anwendung.