Gebote zur Kunstauktion Nr. 110 (12. April 2025)

Da es sich um eine öffentlich zugängliche Auktion handelt, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b-312d BGB] und die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB] keine Anwendung.


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Die Gebote verstehen sich ohne Aufgeld.

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